Begutachtungen und Feststellungen von Fenstern, Fassaden und Metallbau
- an Fenstern, Türen, Glasfassaden und Wintergärten
- Sonnenschutz und Rollläden
- elektrische Bauteile in Fenstern, Türen und in der Fassade
- kraftbetätigte Türen und Fenster (z.B. elektrischer Türschließer)
- Feststellanlagen
- Feuerschutztüren
- Rauchschutztüren
- Treppenanlagen
- Geländer
- Stahl- u. Aluminiumbau
- Toranlagen
- Balkonanlagen
Schiedsgutachten
Über ein Schiedsgutachten besteht eine weitere Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
So beauftragen beide Konfliktparteien gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt schlichten soll.
Hierbei setzen beide Parteien ein hohes Maß an Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen. Vorausetzung hierbei ist zumeist ein gutes Verhältnis unter den Konfliktparteien, die dieses durch den aufgetretenen Streitfall nicht belastet sehen möchten.
Da das Schiedsgutachten eine Möglichkeit darstellt, den Konflikt kostenminimierend und sehr kurzfristig zu lösen, wird diese Variante der Einigung immer häufiger genutzt.
Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten werden im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahren oder im Rechtstreit mit der Begutachtung erstellt. Das Gericht beauftragt im Verfahren mit einem Beweisbeschluss den Sachverständigen.
Privatgutachten
Als Privatgutachten werden Gutachten bezeichnet, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens für unterschiedliche Auftraggeber interessant sein könnten:
- Privatpersonen
- Versicherungen
- juristische Personen
- Verwaltungen
- Organisationen
- Verbände
- Firmen
Privatgutachten, also Gutachten die im privaten Auftrag erstellt werden, könnten auch dazu beitragen eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Sie können zur Schadensidentifikation, Bewertung und Beweissicherung eingesetzt werden.
Vor Gericht könnte das Privatgutachten beispielsweise auch als Beweis verwendet werden und der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hierzu als Zeuge gehört werden.
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